Irrtümer zur privaten Krankenversicherung
Aussage:
Einmal in der PKV versichert kann man nicht mehr zurück in die private Krankenversicherung.
Das ist "so" nicht korrekt. Es ist richtig, dass ein Angestellter / eine Angestellte, die über
der Pflichtversicherungsgrenze liegt, nicht in die gesetzliche Kasse zurückkehren kann, solange
dieser Zustand andauert.
Das bedeutet:
Wenn eine Angestellter dadurch, dass er weniger verdient, (zum Beispiel durch einen
Arbeitgeberwechsel), unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, ist er "zwangsweise" pflichtversichert.
Seit einer Gesetzesänderung vom 01.01.2009 ist er solange in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert,
bis er volle 3 Kalenderjahre über der jeweiligen, jährlichen Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Als Angestellter / Angestellte kann es also vielen Privatversicherten so gehen, dass sie gar nicht
in die gesetzliche Kasse zurück wollen, es aber müssen, den ein "abwählen" ist nicht möglich. Es
ist in dem Fall unter Umständen sinnvoll, eine Anwartschaft auf die bestehende Krankenversicherung
für die Zeit der Pflichtversicherung abzuschließen, um nach Ende der Pflichtversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung wieder in den PKV-Vertrag zurückzuwechseln, wie dieser vorher bestand.
Vorteil der Anwartschaft: a) Die Rückstellungen gehen nicht verloren b)der Gesundheitszustand des
Versicherten wird nicht erneut geprüft, wenn dieser den Vertrag wieder aufnimmt.
Ein weiterer Weg in die gesetzliche Kasse zurück ist die Arbeitslosigkeit.
Mit Beginn der Arbeitslosigkeit wird man bei der gesetzlichen Kasse angemeldet (und die private
Krankenversicherung endet zeitgleich - bzw. bei Bedarf wird auf eine Anwartschaft umgestellt).
Bei Arbeitslosigkeit bieten manche Krankenversicherer auch eine kostenlose Anwartschaft für einen
bestimmten maximalen Zeitraum an (z.B. bis 6 Monate).
Nur wer bereits 5 volle Jahre privat versichert war, hat die Wahl, seinen Vertrag bei der privaten
Krankenversicherung fortzuführen. Ansonsten ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse nicht vermeidbar.
Nach Ende einer Arbeitslosigkeit kann eine Person, sofern Sie angestellt tätig ist erst wieder nach
vollen 3 Kalenderjahren in die private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren, sofern Sie diese 3 Jahre über
der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze
Pflichtversicherungsgrenze lag. Ist das nicht so, dauert die Pflichtversicherung weiter an.
Sollte jedoch nach der Arbeitslosigkeit sofort eine Selbständigen-Tätigkeit aufgenommen werden, kann
sofort in die PKV (zurück-) gewechselt werden. Hier gilt dies 3-Jahresdauer also nicht.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für eine Frau auch in dem Falle möglich, wenn bei
einem Ehepaar der Mann in der gesetzlichen Kasse versichert ist und die Ehefrau die Arbeitstätigkeit
einstellt (zum Beispiel durch Geburt eines Kindes nach Ende des Mutterschutzes). Die Ehefrau kann dann
in der gesetzlichen Krankenversicherung des Mannes kostenlos mitversichert werden. Dies gilt auch für
das Kind, sofern dies der Fall ist. Eine Ehefrau, die als Selbständige in der PKV versichert ist, kann
auch beim Mann kostenlos in der gesetzlichen Kasse versichert werden, wenn sie die Berufstätigkeit aufgibt.
Selbstverständlich kann auch ein Ehemann, wenn er nicht mehr berufstätig ist, bei der Ehefrau kostenlos
mitversichert werden, wenn diese als Berufstätige in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Aussage:
Eine Frau sollte sich besser nicht privat versichern, wenn sie vor hat, zu heiraten und Kinder zu bekommen.
Das ist schlicht falsch, denn die Ehefrau kann, sofern der Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung
ist, die Ehefrau und Kinder kostenlos mitversichern, wenn diese nicht mehr berufstätig ist (also zum
Beispiel nach Geburt eines Kindes, wenn die Berufstätigkeit nicht wieder aufgenommen wird.
Sie kann nach Ende der Muttschaftszeit beim Mann kostenlos mitversichert werden und die vorhandene
private Krankenversicherung (PKV) kann zeitgleich aufgehoben oder in eine Antwartschaft umgewandelt werden.
Aussage:
Wenn bei einem Ehepar mit Kindern die Ehefrau als Angestellte berufstätg ist, sollte der Ehemann sich
nicht privat versichern, auch wenn er es könnte.
Das kann man ungeprüft nicht einfach so sagen. Es ist zwar richtig, dass der Ehemann bei Wechsel in die
private Krankenversicherung (PKV) auch die Kinder mit einem extra Beitrag versichern muss. Jedoch ist der
Beitrag für einen Mann um die 35 Jahre je nach Wahl des Schutzes in der PKV mit einem Beitrag von
beispielsweise 250 - 300 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung und Tagegeldabsicherung so günstig
möglich, dass auch die Absicherung von 1 oder 2 Kindern gegen zusätzlichen Beitrag in der PKV dennoch
insgesamt einen Minderbeitrag im Vergleich zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung möglich
macht. Dabei kann der Beitrag bei Vereinbarung einer geringen Selbstbeteiligung (zum Beispiel 300 Euro)
für ein Kind schon deutlich unter 100 Euro betragen. Es ist auch nicht zu vergessen, dass der extra Beitrag
für die Kinder in dem Moment wegfällt, wenn die Kinder in die Lehre kommen und sich dadurch dann eigenständig
krankenversichern. Dann bleibt plötzlich nur noch der Beitrag des privat versicherten Vaters übrig, der
dann in der Regel ganz erheblich günstiger ist, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse. Die Ersparnis
kann sich hier durchaus im Bereich von 150 - 250 Euro monatlichen Beitrag bewegen.
In dem Falle, wo ein Mann also als Beispiel 35 Jahre alt ist und die Kinder 8 Jahre und 12 Jahre alt,
kann es sehr wohl vorteilhaft sein, in die PKV
zu wechseln. Gründe dafür: Wartet der Vater, bis die
Kinder eigenständig versichert sind, wird der Beitrag für ihn aufgrund des höheren Eintrittsalters
teurer. Dieser teurere Beitrag, bzw. Mehrbeitrag ist bis ans Lebensende zu bezahlen, sofern der Vater
in der PKV bleibt. Die Mehrkosten sind so erheblich, dass eine Absicherung in der PKV schon 10 Jahre
früher selbst dann finanziell vorteilhafter sein kann, wenn er für sich und 2 Kinder derzeit auch
einen Beitrag in einer Höhe bezahlt, der fast dem Höchstbeitrag seiner gesetzlichen Kasse entspricht.
Aussage:
Wenn ich privat versichert bin und in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückfalle, muss ich zu einem
späteren Zeitpunkt durch einen neuen Abschluss in der PKV mit neuem Eintrittsalter starten und habe dadurch
einen höheren Beitrag.
Die Antwort:
Es ist richtig, dass bei einem späterem, erneuten Eintritt in die PKV mittels neuem Vertrag der
Beitrag teurer sein muss, weil das Eintrittsalter höher ist. Es müssen ja auch in weniger Jahren die
Rücklagen gebildet werden, die in den etwas höheren Lebensjahren zur Verfügung stehen müssen, wenn der
Gesundheitszustand beim durchschnittlichen Versicherten nicht mehr ganz so gut ist und höhere Rechnungen
einkalkuliert werden muüssen. Der Beitrag muss jedoch nicht höher sein, da es möglich ist, den Vertrag
mit einer Antwartschaftversicherung aufrecht zu erhalten, wenn eher von einer Unterbrechung der PKV
auszugehen ist, als von dem dauerhaften Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anwartschaft
bewirkt ein "Einfrieren" des Beitrages, was im schlechteren Falle der kleinen Anwartschaft die Rücklagen
erhält, die bis dahin gesammelt wurden. Dazu kommt der wahnsinnig wichtige Vorteil, dass der
Gesundheitszustand ebenfalls mitgenommen wird, also bei Wiederaufleben der Krankenversicherung keine
neue Gesundheitsprüfung vorgenommen wird und Zuschläge (oder sogar eine Ablehnung) bei verschlechtertem
Gesundheitszustand nicht anfallen können. Die Anwartschaften der Versicherer sind nicht sehr teuer, es
lohnt auch, diese für mehrere oder sehr viele Jahre zu machen, da die Ersparnis durch den danach billigeren
Beitrag in der PKV der Nutzen sehr viel größer sein kann, als die Kosten. Immerhin geht es bei Wiederaufnahme
der privatten Krankenversicherung dann um eine Laufzeit für das restliche Leben, also vielleicht 20 bis
35 Jahre ! Da kann ein Beitragsunterschied (durch die erhalten gebliebenen Rückstellungen aus der Laufzeit
des ersten Versicherungszeitraumes vor der Umwandlung in eine Anwartschaft) von vielleicht 10 - 20 Euro
bereits ein halbes Vermögen ausmachen und eine Anwartschaft über 10 Jahre kostet da mit allergrößter
Wahrscheinlichkeit sicher deutlich weniger.
Hier wurde jetzt die kleine Anwartschaft beschrieben. Es gibt auch Versicherer, die eine "große Anwartschaft"
anbieten. Diese ist in den Kosten höher, sichern aber auch das Eintrittsalter für die Zukunft voll ab.
Das bedeutet, dass Sie einen Beitrag von beispielsweise 250 Euro auch 10 Jahre später wieder erhalten,
also die Verteuerung der Krankenversicherung der künftigen Zeit mit abgesichert wird. Sie nehmen also nicht
nur die Rücklagen der Vergangenheit mit sondern bilden auch während der Laufzeit weiter Rücklagen im Vertrag,
um das gegenwärtige Eintrittsalter dann in 5 oder 10 Jahren (oder später) weiter zu erhalten. Dadurch ist
möglich, dass sie beispielsweise 15 Jahre später bei Wiedereintritt in die PKV wieder den Beitag von 250 Euro
erhalten, den Sie 15 Jahre vorher hatten, würden bei einer kleinen Antwartschaft aber mehr bezahlen, weil
seit Stilllegung des Vertrages Ihr Eintrittsalter sich erhöht hat. Die große Antwartschaft ist deshalb
deutlich höher und wird von den meisten nur abgeschlossen, wenn bereits sicher ist, dass die spätere
Rückkehr in die PKV sicher ist und in einem relativ überbliclbaren Zeitraum.
Aussage:
Der Beitrag für die Frau ist immer teurer, als für den Mann.
Nun - es ist in der Tat so, dass der Beitrag in den meisten Fällen höher ist, aber nicht immer.
Das liegt mitunter auch daran, das der Gesetzgeber vor wenigen Jahren die Gleichstellung von
Mann und Frau in der Art vorschrieb, dass der Beitrag in der PKV für die Frau nicht dadurch
teurer sein darf, weil die Frau schwanger wird und Kinder bekommt (dies verursacht ja Krankenhaus-
kosten, die versichert sind und beim Mann niemals auftreten). Infolge des Gesetzes mussten die
Versicherer die Mehrkosten dieses Umstandes berechnen und den Beitrag dafür auf Mann und Frau
gleichmäßig verteilen. Der Beitrag für Männer wurde dadurch etwas teurer und für Frauen etwas
günstiger. Der Beitrag der Frauen ist nicht immer teurer. So ist beispielsweise der Beitrag
für männliche und weibliche Kinder bei meines Wissens allen Versicherern gleich bis zu einem
Alter von 14 Jahren. Dann allerdings schnellt der Beitrag für Mädchen höher, als für Jungen.
Es gibt Gesellschaften, da wird der Beitrag für Jungen sogar günstiger, für Mädchen aber teurer.
Auch interessant ist, dass bei der Mehrzahl der Versicherer der Beitrag für Frauen in höherem
Alter günstiger ist, als für Männer. Das muss daran liegen, dass Männer im Alter ab 60 oder 65
wohl häufiger und teurer zum Arzt müssen, als Frauen, öfters oder teurer operiert werden. Nach
meiner Einschätzung liegt es an Faktoren wie Herzinfarkt und künstlichen Körperteilen, wie
Hüft- oder Kniegelenken, was in höherem Alter Männer verstärkt trifft.
Sicher ist meiner Ansicht nach, das Frauen sich im Laufe des Lebens ebenfalls eine sehr dicke
Scheibe der Beitragsersparnis abschneiden können und das ganze Leben die Vorzüge der Absicherung
als Privatpatient genießen können - wenn man davon ausgeht, das die Frau überwiegend am normalen
Berufsleben teilnimmt und nicht für 15 oder 20 Jahre Hausfrau ist oder wird. Nach meiner Einschätzung
und Berechnung kann der Beitrag für eine Frau sogar günstiger sein, wenn man beispielsweise für
den Mann den Beitrag mit 300 Euro Selbstbehalt wählt, für die Frau aber den Beitrag mit 600 Euro
Selbstbehalt (dabei kann der tatsächlich verwendete Selbstbehalt dem Beitrag hinzugezählt werden).
Aussage:
Wenn ich öfters und sehr teuer krank werde und der Versicherung hohe Rechnungen einsende, steigt
mein Beitrag im Laufe der Jahre schneller als für andere Versicherten.
Das ist "so" schlicht falsch. Der Beitrag für einzelne Versicherte darf nicht dadurch steigen,
dass hohe Rechnungen eingereicht werden. Natürlich müssen die Beiträge die Leistungen decken und
wenn alle Versicherten eines Tarifes deutlich mehr Rechnungen einreichen (als z.B. in der Vergangenheit),
so kann für alle Versicherte der Beitrag angehoben werden, damit der Tarif weiter gedeckt ist durch
genügend Einnahmen, die höher als die Ausgaben sind. Sollte der seltene Fall bestehen, dass eine
einzelne Person extrem hohe Kosten einreicht, wie beispielsweise 500.000 Euro, kann es zwar sein,
dass deshalb der Beitrag für die ganze Personengruppe ansteigen muss und wenn es sehr wenige
Versicherten in der Personengruppe sind, vielleicht sogar spürbar für den einzelnen, jedoch
kann der Beitrag nicht für eine einzelne Person steigen, weil sie mehr einreicht, als Andere.
Der Normalfall dürfte sein, dass eine Person, die unglaublich hohe Rechnungen einreichen muss,
den Beitrag des Tarifes für Ihre Personengruppe nur um einige Cent erhöhen kann, da das Prinzip
der Solidarität (Verteilen auf Alle) greift. Das ist letztendlich der Grund für Versicherungen,
die Minimierung eines Risiko`s für Einzelne durch das "Verteilen" des Risiko´s auf eine möglichst
große Gemeinschaft, die in der Summe ein tausendfach kleineres Risiko gemeinsam tragen. So kann
bei vielen Versicherten innerhalb eines Tarifes auch eine Vielzahl von höheren Rechnungen einer
einzelnen Person (also viel mehr als der anderen Versicherten) bewirken, dass im Beitrag keine
spürbare Anpassung geschehen muss (also wenige Cent oder zumindest unter 1 Euro). Maßgeblich für
Anpassungen sind da schlicht die eingereichten Kosten aller Versicherten und deutlich höhere
Rechnungen aller Versicherten, um ein Ansteigen des Beitrages zu sehen, der dann allerdings auch
durchaus höher ausfallen kann, insbesondere dann, wenn der Tarif eventuell noch recht "jung" ist
und deshalb keine größeren Mengen an Versicherten hat.
An der Stelle ist zu bemerken, dass dies natürlich in der gesetzlichen Kasse nicht anders ist.
Wenn alle Versicherten mehr einreichen als kalkuliert war (z.B. in Ableitung der Kosten des
Vorjahres), muss die gesetzliche Kasse steigen. Auch seit Umstellung in den Gesundheitsfond
der gesetzlichen Kasse gilt dies, da Kassen derzeit (Stand 2009) bis zu 0,9% Extrabeitrag vom
Versicherten verlangen können, wenn die Einnahmen, die jetzt aus dem Fond verteilt werden,
nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Dies kann natürlich schnell eintreten, wenn die
Versicherten deutlich mehr einreichen, als vorher kalkuliert wurde. Ein regelmäßiger Anstieg
ist in der gesetzlichen Krankenversicherung seit mehreren Jahrzehnten die Regel, da die Kosten
fast permanent ansteigen durch häufigere Krankheiten (z.B. immer mehr Allergieen), immer mehr
Verschreibungen (z.B. Allergiepräperate) und auch immer teurere Medikamente, die zwar mehr
helfen, die Krankheiten aber nicht stoppen und damit höhere Dauerkosten verursachen (auch hier
Beispiel an Allergieen festgemacht, die immer häufiger und schlimmer werden als in den letzten
Jahrzehnten davor). Dieser Kostensteigerung kann sich die GKV wie auch die PKV nicht entziehen.
Es gibt aber private Krankenversicherungen, die aufgrund guter Kostensituation und vielleicht
auch hoher gebildeter Rücklagen und Verzinsung derselben mit deutlich kleinerm Beitragsanstieg
zurecht kamen, als die gesetzlichen Kassen. Da die gesetzliche Krankenversicherung keine
Rücklagen für Ihre älter Versicherten ansammeln, ist der Zins aus angesammelten Kapital auf
jeden Fall ein Vorteil, den nur die PKV hat und dadurch verbesserte Chancen haben, für künftigen
Anstieg kleinere Mehrbeiträge kalkulieren zu müssen, da den Anstieg der Kosten die Zinsen ent-
gegenstehen, die ebenfalls steigen können (z.B. bei immer höher werdenden Rücklagen oder Anstieg
der Verzinsung oder beides).
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